Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Andre Ruckdeschel CAPs Computer And Programs (Stand: April 2005)
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9 Software
9.1 Bei Lieferung von nicht von uns entwickelter Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
9.2 Alle Rechte der von uns entwickelten Software stehen allein uns zu. Dies gilt auch für Teile und Themen, die inhaltlich vom Kunden entworfen und festgelegt wurden. Eine Abweichung von diesem Grundsatz bedarf ohne Ausnahme der Schriftform und des gegenseitigen Einverständnisses.
9.3 Die überlassenen Programme dürfen weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich gemacht werden. Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyright-Vermerke und Eigentumsangaben in keiner Form verändern.
9.4 Mit der Entrichtung der Lizenzgebühr für ein Softwareprodukt erhält der Kunde ein einfaches Recht zur Benutzung der Software an einem Standort. Ein Standort ist definiert durch die Postleitzahl in der Firmenanschrift. Eine weitergehende Nutzung ist dem Kunden nicht gestattet.
9.5 Nutzungsrechte für die von uns entwickelten Softwareprogramme sind nicht übertragbar.
9.6 Die Software schützen die §§ 69 a. ff. UrhG.
9.7 Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein unübertragbares, nicht ausschließliches und unbefristetes Nutzungsrecht der von uns entwickelten Software. CAPs bleibt Eigentümer aller Rechte, Dokumente und Programme. Die Software und die dazugehörigen Dokumentationen sind Gegenstand von Urheber- oder anderen Schutzrechten.
9.8 Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die Software und die dazugehörige Dokumentation, auch in einer von ihm bearbeiteten, erweiterten oder sonst geänderten Fassung nicht ohne schriftliche Zustimmung von CAPs, Dritten bekannt werden. Verstöße gegen diese Vereinbarung berechtigen uns zur Geltendmachung des uns entstandenen Schadens.
9.9 CAPs überträgt dem Käufer keine Nutzungs- und Verwertungsrechte, die über die Nutzung des enthaltenen Softwarepakets im Rahmen der beigefügten Lizenzbestimmung hinausgehen. Jede weitere Nutzung und Verwertung, aber auch Änderung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie jede Art der Fehlerbeseitigung ist strafbar und vertragswidrig und macht den Käufer schadensersatzpflichtig. Jede über Erlaubnisse der §§ 69 a ff. UrhG hinausgehende Art der Programmiertätigkeit erfolgt ausschließlich durch den Hersteller der Software.
10 Datenschutz
10.1 Wir sind berechtigt, die bzgl. Der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten im Sinne von § 24 Absatz II BDSG über den Käufer und/oder Lieferanten, gleich ob diese vom Käufer und/oder Lieferanten selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäss Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über Käufer mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
10.2 CAPs verpflichtet sich, Kundendaten in der erforderlichen Weise entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu schützen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
10.3 CAPs und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
11 Sonstiges
11.1 Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu speichern und zu verarbeiten.
11.2 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle beidseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährsansprüche wird der Firmensitz von Andre Ruckdeschel CAPs (Feldkirchen im Landkreis München) vereinbart.
11.3 Für diese Geschäftsbeziehungen sowie unsere gesamten Rechtsbeziehungen zu dem Käufer und zu Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Anderes nationales Recht, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, einheitliches UN-Kaufrecht und CISG) werden ausgeschlossen.
11.4 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Die Parteien werden in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
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