Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Andre Ruckdeschel CAPs Computer And Programs (Stand: April 2005)

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7 Liefer- und Leistungsumfang

7.1 Wir verpflichten uns zur Lieferung der im Kaufvertrag oder Auftragsbestätigung aufgeführten Sachen oder Leistungen.
7.2 Sonstige Leistungen, wie insbesondere Aufstellung und Installation beim Kunden, sowie Inbetriebnahme und etwaige Anpassungen an spezielle Verhältnisse sind nicht im Preis inbegriffen und werden nach Aufwand berechnet, soweit dies nicht ausdrücklich anders und schriftlich im Vertrag festgelegt wurde.
7.3 Vertragsgegenstand ist jeweils der technische Entwicklungsstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
7.4 Zu Service und Pflegeleistungen wie: Installation des Produktes, Einstellung und Anpassung peripherer Geräte und Betriebssysteme, Installation von Änderungen, Verbesserungen oder Anpassungen, Einweisung, Schulung und Nachschulung des Kunden bzw. seines Personals, Umstellung der Software auf ein anderes Betriebssystem, ein anderes Hardwaresystems oder einer anderen Programmiersprache, Beratung in allen Fällen des Einsatzes und der Anwendung des Produktes einschließlich der Weitergabe von Einsatz- und Anwendungserfahrungen aus dem gesamten Benutzerkreis, sind wir nur verpflichtet, wenn dies zusammen mit einer entsprechenden Vergütung ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde. Auch wenn solche Leistungen im Einzelfall nicht berechnet werden, zählen sie nicht zum Lieferumfang. Ihr Fehlschlagen berechtigt daher nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
7.5 Wir übernehmen keine Verpflichtung, den Liefergegenstand an Geräte des Kunden von anderen Herstellern anzuschließen.
7.6 Wir behalten uns vor, von Vorgaben, Konzepten, Pflichtenheften oder Anforderungskatalogen des Auftraggebers abzuweichen, sofern diese Vorgaben die Technik der Realisierung der Vorgaben betrifft. Vor dem Abweichen von expliziten Vorgaben halten wir Rücksprache mit dem Kunden.
7.7 Werden von uns lauf- bzw. testfähige Teilprodukte ausgeliefert, die der Kunde in zu vertretendem Aufwand testen kann, so hat dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Teilprodukte zu geschehen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens keine Beanstandung, so gelten diese Teilprodukte als akzeptiert und abgenommen. Nach Abgabe eines abgenommenen Teilproduktes sind wir berechtigt, eine entsprechende Teilrechnung an den Kunden zu stellen.

8 Gewährleistungs- / Haftungsausschluss

8.1 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen oder ungenehmigte Modifikationen an Geräten, Programmen oder Programmteilen bzw. Zusätzen, die zum Programm zugehörig sind, vornimmt oder vornehmen lässt, ohne vorher die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Firma Andre Ruckdeschel CAPs Computer And Programs einzuholen.
8.2 Die von uns gelieferte Ware ist beim und vom Kunden zu testen und die Ergebnisse auf Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung unsererseits für Schäden oder Kosten durch Fehler oder sonstige Störungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist eine Haftung für alle Fehler, Mängel oder Störungen, die durch fremde periphere Geräte oder Fremdsoftware verursacht sind.
8.3 Wir haften für Schäden des Kunden nur, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen und auch dann nur maximal in Höhe des Auftragswertes. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen Vereinbarungen oder deren Verletzungen beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CAPs nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird, oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
8.4 Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt davon unberührt.
8.5 Im Falle einer Inanspruchnahme von CAPs aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehler-meldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
8.6 Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nur, wenn wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
8.7 Wenn nicht anders angegeben, enthalten alle von uns gelieferten Produkte keine Funktionen oder Unterstützung zur Sicherung des Datenbestandes. Das Verfahren und die Handhabung zur Sicherung und Verwahrung der beteiligten Daten liegt in jedem Falle im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
8.8 CAPs leistet für eine Dauer von 12 Monaten nach Auslieferung Gewähr für bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhandene Mängel.
8.9 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verbrauchs- und Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien. Unwesentliche Abweichungen wie Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitätsmerkmalen der Ware begründen keine Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht aus Gewährleistung.
8.10 Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.
8.11 Nicht unter die Gewährleistungspflicht fallen weiterhin auf unsachgemäße Behandlung bzw. Bedienung zurückzuführende Störungen und Leistungseinschränkungen.
8.12 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Das gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programmsoftware und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind.
8.13 Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für den Fall, dass Nachbesserung und Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Lizenzgebühr verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.14 Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.
8.15 Bei Software übernehmen wir keine Gewähr für die Lauffähigkeit auf von uns nicht freigegebenen Betriebssystemen. Wir übernehmen weiterhin keine Gewähr dafür, dass die Software in jeder Hinsicht unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet, und dass die darin enthaltenen Funktionen in allen vom Kunden gewählten Kombinationen ausgeführt werden und den Anforderungen des Kunden entsprechen.
8.16 Bei Softwarefehlern, welche die vertragsgemäße Benutzung nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, kann die Mängelbeseitigung auch durch Hinweise zur Beseitigung, Vermeidung oder zur Vermeidung von Auswirkungen des Fehlers erfolgen.
8.17 Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort auf etwaige Mängel zu untersuchen. Er hat festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Er hat ferner die zur Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen und in dem erforderlichen Maß an der Mängelbeseitigung mitzuwirken, insbesondere durch genaue Dokumentation der auftretenden Störungen.
8.18 Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur, Nachbesserung oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.
8.19 Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass für einen sicheren Betrieb der Ware die Umgebungs- sowie die elektrischen Anschlussbedingungen sichergestellt sind: Folgende Umgebungsbedingungen müssen gewährleistet sein: Raumtemperatur zwischen 18 – 25 Grad Celsius, Luftfeuchtig-keit zwischen 40 – 65 %, direkte Sonneneinstrahlung auf die Systemkomponenten muss vermieden werden, stauberzeugende Geräte sind aus dem Raum der Zentraleinheit zu entfernen, für ausreichende Luftzirkulation ist zu sorgen, um ein starkes Aufheizen der Zentraleinheit zu vermeiden, erschütterungsfreier Platz, Fußbodenbelag mit antistatischem Verhalten (ggf. Antistatische Matte)

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