Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Andre Ruckdeschel CAPs Computer And Programs (Stand: April 2005)
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1 Allgemeines
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen sowie für künftige gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Eingeschlossen ist insbesondere auch die Entwicklung von Software im Kundenauftrag. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen anderer Hersteller, auf die gesondert Bezug genommen wird.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Liefer-bedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich anzuzeigen.
1.3 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.4 Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Produkte oder Dienstleistungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt.
1.5 Kauf- und Dienstleistungsverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande.
1.6 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma Andre Ruckdeschel CAPs Computer And Programs, im Folgenden CAPS genannt.
1.7 Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei CAPs gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
2 Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Grundsätzlich ist Lieferung ab der CAPs Geschäftsstelle vereinbart soweit nicht gesondert angeboten.
2.2 Soweit nicht anders vermerkt, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne gesondertes Zubehör, Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2.3 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
2.4 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn CAPs über den gesamten Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
2.5 Ist der Kunde mit einem wesentlichen Teil des zu zahlenden Gesamtbetrages (15% des geschuldeten Gesamtbetrages) in Verzug und zahlt er trotz einer Nachfrist von 2 Wochen nicht sämtliche Rückstände, so kann CAPs ganz oder teilweise von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Weiter ist CAPs im Fall des Rückstandes von 15% des Gesamtbetrages auch berechtigt, die Leistung (Vertragsgegenstand) zurückzunehmen oder zurückzuhalten, bis der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt.
2.6 Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
3 Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle gelieferten Gegenstände (insbesondere auch Software) bleiben unser Eigentum, bis der Kunde die gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung getilgt hat. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
4 Lieferfrist
4.1 Soweit Liefertermine nicht im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet sind, sind alle Angaben über Lieferfristen und Liefertermine unverbindlich.
4.2 Lieferfristen beginnen mit dem Tag, an dem die in allen Einzelheiten geklärte Bestellung des Kunden und alle damit in Zusammenhang stehenden, vom Kunden beizubringenden Unterlagen vorliegen.
4.3 Im Rahmen der Einhaltung zur Lieferfrist ist vom Kunden ein geeigneter Ansprechpartner im angemessenen Rahmen zur Verfügung zu stellen.
4.4 Liefertermine verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Bestellung nachträglich geändert wird, oder sich die Bearbeitung aus sonstigen, vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert.
4.5 Im Falle eines Lieferverzuges ist der Kunde berechtigt, zur Vertragserfüllung schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mindestens 4 Wochen betragen muss. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde, sofern dies mit Fristsetzung angedroht wurde, vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4.6 Zu Teillieferungen und deren gesonderte Berechnung sind wir berechtigt. Dem Kunden stehen in diesem Fall Rechte wegen Lieferverzuges nur hinsichtlich des ausstehenden Teils der Lieferung zu.
4.7 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, Betriebsstörungen, gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, sofern CAPs die Störungen bzw. Ereignisse wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Arbeitskämpfe, Krieg etc. nicht zu vertreten hat. Stellen sich Verzögerungen unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien als unzumutbar dar, so können beide Vertragsparteien von dem Vertrag zurücktreten oder bei Dauerschuldverhältnissen kündigen.
5 Gefahrenübergang, Verpackungskosten
5.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die zu liefernde Sache an die den Transport durchführende Person übergeben haben.
5.2 Transportmittel und Verpackung bestimmt CAPs nach billigem Ermessen. Versand-, Transportversicherungs- und Verpackungskosten trägt der Kunde.
5.3 Die Entsorgung aller Verpackungen ist Sache des Kunden.
6 Umtausch bzw. Rücknahme
6.1 Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur nach nachweislich falscher Belieferung.
6.2 Mit dem Öffnen der Verpackung respektive der Verwendung des Produktes erkennt der Kunde unseren Urheberrechtschutz und die Gewährleistungsbedingungen an.
6.3 Mit Erhalt der Ware beginnt für den Kunden eine Prüfpflicht der Ware. Werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware keine Reklamationen geltend gemacht, gilt die Ware laut Vertrag als geprüft und angenommen.
6.4 Rücknahme kann nur mit ausgelieferter oder vergleichbar geeigneter Schutzverpackung erfolgen.
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